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Grundsteuer für Jahreszahler und Hundesteuer wird zur Zahlung fällig

Wir weisen alle Grundstückseigentümer und Hundebesitzer darauf hin, dass die Grundsteuer A und B für alle Jahreszahler und die Hundesteuer am 

01.07.2023

zur Zahlung fällig werden.

Alle Steuerpflichtigen, die der Gemeinde bisher keine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen erteilt haben, überweisen  den Jahresbetrag bitte auf eines der folgenden Konten der Gemeinde Halsbrücke

  • IBAN-Nr.:      DE86 8702 0086 4570 1166 44
    BIC:    HYVEDEMM497
    HypoVereinsbank Chemnitz
  • IBAN-Nr.: DE90 8705 2000 3330 0001 38
    BIC:    WELADED1FGX
    Sparkasse Mittelsachsen

bzw. zahlen den Betrag bar in der Kasse der Gemeinde zu den Öffnungszeiten ein

Bitte nutzen Sie für folgende Fälligkeiten auch das SEPA-Lastschriftverfahren. Die Gemeinde zieht sich dann zur Fälligkeit den Betrag von Ihrem Konto ein. Das entsprechende Formular dafür erhalten Sie im Gemeindeamt oder hier zum Download.

Bitte überweisen Sie die Beträge rechtzeitig auf eines der o.g. Konten, damit Ihnen zusätzliche Kosten für das Mahnverfahren erspart bleiben. 

A. Zimmer
Leiterin Finanzen