Aufruf zum Einsatz als Wahlhelfer(in) für die Bürgermeister- und Landratswahl am 26. Januar 2025 sowie den etwaigen 2. Wahlgang für die Bürgermeister- und Landratswahl und die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Herzlichen Dank an alle, die sich bereits auf den 1. Aufruf gemeldet haben. Zwischenzeitlich haben sich die Ereignisse überschlagen. Der 2. Wahlgang für die Bürgermeister- und Landratswahl findet nun zusammen mit der Bundestagswahl am 23.02.2025 statt.
Dafür suchen wir weitere interessierte Bürgerinnen und Bürger, die die Gemeinde als Wahlhelfer/in bei der Durchführung der Wahl unterstützen.
Durch Ihre Bereitschaft, in einem Wahlvorstand tätig zu werden, tragen Sie wesentlich zum Gelingen der Wahlorganisation und dem reibungslosen Ablauf der Durchführung der Wahl bei. Die Gemeinde ist bei der Besetzung der Wahllokale auf ehrenamtliche Wahlhelfer(innen) angewiesen.
Wer kann Wahlhelfer(in) werden?
Wahlhelfer(in) kann jeder werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, in der Gemeinde wohnt, nicht selbst für die Wahl kandidiert oder Vertrauensperson eines Wahlvorschlages ist.
Was haben die Wahlhelfer zu tun?
Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Die Wahlhelfer sichern die Durchführung der Wahlhandlungen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ab und führen nach Schließung der Wahllokale die Ermittlung des Wahlergebnisses mit dem Auszählen der abgegebenen Stimmen durch. Unter Beachtung der Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes ist in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr auch ein wechselseitiger Einsatz möglich.
Was bekommen die Wahlhelfer?
Die Wahlhelfer sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten für den Wahltag ein einmaliges „Erfrischungsgeld“ als Aufwandsentschädigung. Ebenso steht Verpflegung zur Verfügung.
Wie erhalte ich die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit als Wahlhelfer vermittelt?
Wenn Sie die Berufung als Wahlhelfer erhalten haben, werden Sie vor der Wahl entsprechend geschult und erhalten Unterlagen sowie Informationen.
Wie kann ich mich melden?
Sie können sich bis 08.01.2025 telefonisch an die Gemeindeverwaltung Halsbrücke (03731/3000-11) bzw. direkt Frau Butter (03731/3000-23) wenden und Ihre Bereitschaft, als Wahlhelfer(in) tätig zu werden, erklären. Die Bereitschaftserklärung finden Sie im Amtsblatt und hier auf der Homepage der Gemeinde Halsbrücke (www.halsbruecke.de). Diese senden Sie bitte ausgefüllt per Email (info@halsbruecke.de), per Fax (03731/3000-12) oder per Post an die Gemeinde Halsbrücke.
Wir bedanken uns im Voraus bei allen, die durch Ihre Bereitschaft bei der Durchführung einer geordneten demokratischen Wahl mithelfen.
A. Beger
Bürgermeister