Skip to main content
Herzlich Willkommen auf der Website der Gemeinde Halsbrücke

Aktuelle Infos des Bundesministerium des Inneren zu Lieferzeiten der Bundesdruckerei

Seit den ersten Wochen des Jahres 2024 stiegen die Antragszahlen vor allem für Reisepässe außergewöhnlich deutlich an. Binnen vier Wochen wurden erstmals in der Geschichte der Bundesdruckerei GmbH weit über 600.000 Reisepässe bestellt, bis in den Mai hinein wurden immer neue Tagesrekorde des täglichen Bestelleingangs aufgestellt. Bis zum März 2024 konnte die Bundesdruckerei GmbH die vereinbarten Lieferzeiten beim Pass trotz der hohen Bestelleingänge mit Maßnahmen wie drei Schichten, Wochenendarbeiten und Personalerhöhung in der Produktion die Spitzenlast temporär abfedern. Seit März übersteigen die Produktionszeiten die vertragliche Lieferzeit von 12 Werktagen und haben aktuell durchschnittlich 21,8 Werktage erreicht, Tendenz leicht steigend. Bei Express-Bestellungen (Zuschlag 32,00 €) liegt der Reisepass weiterhin nach drei Tagen abholbereit in der Behörde.

Bereits eingeleitete Beschaffungsmaßnahmen der Bundesdruckerei GmbH für den Zukauf zusätzlicher Maschinen werden zu einer dauerhaften Erhöhung der Produktionskapazität führen, was für das reale Produktionsgeschehen allerdings erst 2025 wirksam werden kann.

In den Jahren der Reisebeschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie, aber auch wegen der begrenzten Verfügbarkeit von Terminen in den Bürgerämtern in diesen Jahren, haben viele Bürgerinnen und Bürger auf eine Neubeantragung nach Ablauf des alten Passes verzichtet. Die extrem hohen Antragszahlen verteilen sich (soweit statistisch auswertbar) auf alle Alters- und Bevölkerungsgruppen. Mit Ausnahme der Express-Beantragungen gibt es keinen rechtlichen Anspruch, innerhalb einer festgelegten Frist einen beantragten Reisepass abholen zu können. Die vertraglich vereinbarten Produktionszeiten der Bundesdruckerei gelten nur bis zu einer konkreten Bestell-Höchstgrenze pro Tag, welche seit Anfang 2024 laufend überschritten wird. Mit Express-Beantragungen sowie vorläufigen Reisepässen kann in Notfällen auch kurzfristig ein Reisedokument ausgestellt werden. 

Um dem unsachgemäßen Aufgreifen des Themas in Medien und sozialen Netzwerken vorzugreifen, prüft BMI eine aktive Kommunikation zu dem Thema.

Mehrere Gründe sind für die außergewöhnlich hohen Bestellzahlen hauptursächlich:

  • a) Anhaltend hohe „Reiselust“, insbesondere Fernreisen außerhalb der EU
  • b) Brexit (Passpflicht auch für Reisen nach GBR),
  • c) steigende Einbürgerungen 
  • d) das Sicherheitsbedürfnis, einen Pass zu besitzen

Seit dem 1. Januar 2024 werden aufgrund fehlender internationaler Anerkennung keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Allerdings ist diese Abschaffung für die gegenwärtig sehr hohen Reisepass-Bestellzahlen nur mitursächlich. Für die Altersgruppe bis 12 Jahre wurden bis Mai 2024 schon mehr Reisepässe beantragt als im gesamten Jahr 2023 Kinderreisepässe produziert wurden. 

Bürgerinnen und Bürger können für Reisen in die allermeisten Staaten ad-hoc auch einen vorläufigen Reisepass ausgestellt erhalten, um die Reise nicht verschieben zu müssen. Nach Rückkehr wird der vorläufige Pass dann zurückgegeben, sobald der fertig produzierte, reguläre Reisepass abholbereit vorliegt.


Hinweise zum Einsatz als Wahlhelfer(in) für die Landtagswahl am 01. September 2024

Zunächst ein herzliches Dankschön an alle ehrenamtlichen Wahlhelfer/innen, die für einen reibungslosen Ablauf der Wahlen am 09.06.2024 gesorgt haben.  

Am Sonntag, dem 01. September 2024 findet die nächste Wahl – die Wahl zum Sächsischen Landtag - statt.  

Dafür suchen wir wieder interessierte Bürgerinnen und Bürger, die die Gemeinde als Wahlhelfer/in bei der Durchführung der Wahl unterstützen. 

Durch Ihre Bereitschaft, in einem Wahlvorstand tätig zu werden, tragen Sie wesentlich zum Gelingen der Wahlorganisation und dem reibungslosen Ablauf der Durchführung der Wahl bei. Die Gemeinde ist bei der Besetzung der Wahllokale auf ehrenamtliche Wahlhelfer(innen) angewiesen. 

Wer kann Wahlhelfer(in) werden?
Wahlhelfer(in) kann jeder werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, in der Gemeinde wohnt, nicht selbst für die Wahl kandidiert oder Vertrauensperson eines Wahlvorschlages ist. 

Was haben die Wahlhelfer zu tun?
Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Die Wahlhelfer sichern die Durchführung der Wahlhandlungen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ab und führen nach Schließung der Wahllokale die Ermittlung des Wahlergebnisses mit dem Auszählen der abgegebenen Stimmen durch. Unter Beachtung der Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes ist in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr auch ein wechselseitiger Einsatz möglich. 

Was bekommen die Wahlhelfer?
Die Wahlhelfer sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten für den Wahltag ein einmaliges „Erfrischungsgeld“ als Aufwandsentschädigung. Ebenso steht Verpflegung zur Verfügung.  

Wie erhalte ich die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit als Wahlhelfer vermittelt?
Wenn Sie die Berufung als Wahlhelfer erhalten haben, werden Sie vor der Wahl entsprechend geschult und erhalten Unterlagen sowie Informationen. 

Wie kann ich mich melden?
Sie können sich bis 15.07.2024 telefonisch an die Gemeindeverwaltung Halsbrücke (03731/3000-11) bzw. direkt Frau Butter (03731/3000-23) wenden und Ihre Bereitschaft, als Wahlhelfer(in) tätig zu werden, erklären. Die Bereitschaftserklärung finden Sie hier. Diese senden Sie bitte ausgefüllt per Email (info@halsbruecke.de), per Fax (03731/3000-12) oder per Post an die Gemeinde Halsbrücke. 

Wir bedanken uns im Voraus bei allen, die durch Ihre Bereitschaft bei der Durchführung einer geordneten demokratischen Wahl mithelfen. 

A. Beger
Bürgermeister